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Was ist Ziel und Zweck des AktienClub Sonneberg (ACS)? Der Club ist nicht gewerblich tätig. Der Zweck ist das private Wertpapiersparen, die
Vermittlung von Börsenfachwissen und der gemeinsame Erfahrungsaustausch über aktuelle Börsenthemen. Das Ziel besteht im langfristigen Vermögensaufbau der Mitglieder (Altersvorsorge, Absicherung der Familie, Erwerb von
Wohneigentum, vorfristige Pensionierung, Erfüllung großer Wünsche).
Wer kann Mitglied im ACS werden?
Mitglied kann jede volljährige natürliche Person mit Wohnsitz in Deutschland werden.
Die Aufnahme von Minderjährigen ist nur bei Zustimmung der Erziehungsberechtigten auf der Satzung/Beitrittserklärung möglich. Das eröffnet unseren Gesellschaftern die Möglichkeit von
renditestarken Vorsorge-Plänen für Ihren Nachwuchs. Unternehmen können nicht Club-Mitglieder werden, da der Club ausschließlich dem privaten Vermögensaufbau dient.
Der Verkaufspreis der im Zeitraum von 12 Monaten angebotenen Anteile darf insgesamt 100.000 EUR nicht übersteigen.
Welches sind die Motive für eine Mitgliedschaft? Der Club hat im Wesentlichen drei Typen von Mitgliedern:
Die ersten sind bereits erfahrene Börsianer und unterhalten neben ihrem Anteil am ACS zusätzlich private Depots. Sie nutzen zum einen den Informations-Austausch im Club und zum anderen die
Möglichkeit z.B. durch regelmäßige Einzahlung kleinerer Beträge Sparpläne aufzubauen. Die zweite Gruppe hat neben dem Vermögensaufbau das Ziel, sich Börsenfachwissen anzueignen,
um später auch zusätzlich ein privates Depot aufbauen zu können. Der dritte Typ schließlich möchte einfach nur sein Kapital renditestark anlegen, indem er von der Strategie und vom Wissen des Clubs profitiert.
Wie kann ich Mitglied im ACS werden?
Für die Mitgliedschaft im ACS müssen zunächst drei Voraussetzungen erfüllt sein:
• Durch Ihre Unterschrift auf dem Gesellschaftsvertrag ist dieser in allen Punkten anzuerkennen. • Es ist eine Personalausweis- oder Reisepass- Kopie für die Bank zuzusenden.
• Der Erstanlagebetrag von mindestens 2.500 EUR ist auf das Gemeinschaftskonto zu überweisen oder ein Sparplan mit monatlich mindesten 100 EUR zu vereinbaren.
An der Wertentwicklung des Depots nehmen Sie ab dem auf die Einzahlung folgenden Monatsersten teil. Der Verkaufspreis der im Zeitraum von 12 Monaten angebotenen Anteile darf insgesamt 100.000 EUR nicht übersteigen.
Gibt es einen Mindest-Anlage-Betrag?
Die Mindest-Anlage beträgt 2.500 EUR. Dieser Betrag ist als Einmaleinlage oder durch Ratenzahlung von monatlich mindestens 100 EUR zu
erbringen. Darüber hinaus sind Erhöhungen mit beliebigen Beträgen möglich.
Welche Vorteile bietet der Club gegenüber der Anlage in Wertpapierfonds? Der einzige Vorteil der Anlage in Fonds gegenüber der privaten Anlage in Aktien besteht darin,
dass mit kleinen Anlagebeträgen ein diversifiziertes Depot zusammengestellt werden kann. Diesen Vorteil hat man auch bei der Beteiligung am Gemeinschafts-Depot des ACS.
Dem stehen jedoch bei der Anlage in Fonds einige Nachteile gegenüber: 1. Da inzwischen mehr Fonds als Aktien angeboten werden, ist für die Depot-Zusammenstellung
genau so viel Wissen und Zeit erforderlich, wie für die Anlage in Einzelwerte. Bei Empfehlungen von Anlageberatern oder Bankern ist Vorsicht geboten. Diese sind in der Regel an ihren
Provisionen und nicht am Anlageerfolg ihrer Kunden interessiert. Deshalb werden meist ungeachtet der Wertentwicklung Produkte des eigenen Hauses angeboten. Es ist auch nicht
ratsam darauf zu vertrauen, dass jeder Berater über ein tiefgründiges Wissen und die notwendige Erfahrung verfügt. 2. Empirische Studien haben ergeben, dass 90 % der Fonds schlechter abschneiden als der
Vergleichsindex. Trotz eines aktiven Managements (und der damit verbundenen Kosten) erzielte man also mit Fonds in 9 von 10 Fällen eine schlechtere Rendite als bei einer Investition in den Index.
3. Neben dem Ausgabeaufschlag von bis zu 5 % enstehen zusätzlich jährliche Verwaltungskosten von durchschnittlich ca. 3 %. Der Fond muss im ungünstigsten Fall im ersten Jahr also über 8 %
zulegen, damit nur die Kosten gedeckt sind.
Kann ich meinen Anteil beliebig erhöhen oder herabsetzen? Die Ein- oder Auszahlung von beliebigen Teilbeträgen ist jederzeit möglich.
Eingezahlte Beträge nehmen an der Wertentwicklung des Depots ab dem nächsten Monatsersten teil. Auszahlungen erfolgen am Anfang des Folgemonats.
Bei der Auszahlung ist darauf zu achten, dass der Mindest-Anlage-Betrag von 2.500 EUR nicht unterschritten wird. Der Verkaufspreis der im Zeitraum von 12 Monaten angebotenen Anteile darf insgesamt 100.000
EUR nicht übersteigen.
Wann und wie kann ich meine Mitgliedschaft kündigen? Die Mitgliedschaft kann durch eine schriftliche Kündigung zum Ende eines Monats beendet werden
. Am Anfang des Folgemonats erfolgt dann die Auszahlung des gesamten Gesellschaftsanteils. Gebühren fallen nur an, wenn der Auszahlbetrag die baren Mittel des Clubs übersteigt und ein
Verkauf von Wertpapieren erforderlich ist.
Gibt es einen Mitglieds-Beitrag? Der ACS erhebt keinerlei Mitglieds-Beiträge. Die Verwaltungsgebühren betragen einmalig 1 % zzgl. MWSt. des jeweiligen Einzahlungsbetrages,
und monatlich 0,1 % zzgl. MWSt. Bei Erbringung der Mindestanlage durch einen Sparplan beträgt die Gebühr in der Ansparphase 0,25 % zzgl. MWSt.
In Abhängigkeit von der Höhe des Anteils erhalten die Mitglieder Rabatte. Diese sind in unserer Satzung festgelegt. Die laufenden Kosten werden durch das Gemeinschaftsvermögen getragen.
Wer ist Inhaber des Gemeinschafts-Depot’s? Das Konto und das Depot lauten auf den ACS.
Alle Mitglieder werden bei der depotführenden Bank als Kontoinhaber eingetragen. Verfügungsberechtigt sind ausschließlich der Geschäftsführer und sein Stellvertreter.
Welche Art Wertpapiere werden gekauft?
Der Club investiert in Fonds, festverzinsliche Wertpapiere und vorrangig in Aktien.
Bei der Auswahl der Aktien wird auf folgende Kriterien ganz besonders geachtet: - international tätige große Konzerne - seit mehreren Jahren steigende Umsätze, Gewinne und Aktienkurse
- hohe Börsenumsätze, damit jederzeit ein Kauf oder Verkauf möglich ist Hochspekulative oder riskante Aktien, Nebenwerte, Penny-Stocks, Turn-Around-Aktien oder Optionsscheine sind vom Kauf ausgenommen.
Wie erfolgt die Bewertung der Depot-Anteile? Das Gesellschaftsvermögen wird anhand der Wertpapierkurse zu jedem Monatsletzten festgestellt
. Damit erfolgt unter Berücksichtigung der getätigten Ein- und Auszahlungen die Bestimmung der Anteile der Mitglieder. Quartalsweise wird jedem Gesellschafter seine Auswertung zugesandt.
Wie ist die steuerliche Behandlung der Depot-Anteile? Da der Club keiner gewerblichen Tätigkeit nachgeht, sind auch keine gewerbliche Steuern zu
entrichten. Die Clubmitglieder erzielen jedoch einkommensteuerpflichtige Einkünfte. Durch Dividendenzahlungen entstehen Einkünfte aus Kapitalvermögen. Kursgewinne aus Verkäufen von
Wertpapieren, die kürzer als ein Jahr gehalten wurden, unterliegen der Spekulationssteuer. Da die Strategie des ACS langfristig ausgelegt ist und die ausgezahlten Dividenden in der Regel
nur gering sind, ist die Beteiligung an unserem Gemeinschafts-Depot nicht nur renditestark, sondern auch unter steuerlichen Gesichtspunkten interessant.
Warum wurde der ACS als Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) gegründet? Die Wahl einer GbR als Gesellschaftsform hat im Wesentlichen zwei Gründe:
Zum einen ist die Aufnahme neuer Gesellschafter unkompliziert. Zum anderen fallen keine gewerblichen Steuern an, da der Club keiner gewerblichen Tätigkeit nachgeht.
Gibt es Risiken bei einer Beteiligung am Gemeinschafts-Depot des ACS? Obwohl die Investition in Aktien in der Vergangenheit die renditestärkste Anlageform war, sind
Rückschläge, auch im Gemeinschafts-Depot, nicht ausgeschlossen. Bei den Risiken einer Beteiligung am Depot handelt es sich um ähnliche Risiken wie bei der direkten
Aktienanlage. Dies sind unter anderen das Kurs-Risiko, das Dividenden-Risiko, das Liquiditäts-Risiko, das Konjunktur-Risiko und das Währungs-Risiko.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Bröschüre “Basisinformationen über die Wertpapieranlage“. Wir schicken Ihnen diese auf Wunsch gerne zu.
Wie sind die Einlagen der Mitglieder gesichert? Das zwischen dem ACS und der depotführenden Bank vereinbarte Sicherheitskonzept garantiert, dass
• keine Transaktionen mit Nachschusspflicht durchgeführt werden, • nur die Mitglieder selbst über ihren Depot-Anteil verfügen können und
• die kontoberechtigten Personen ihre Vollmacht nicht missbrauchen können. Unser gesamtes Sicherheitskonzept können Sie hier einsehen.
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