Das mit der depotführenden Bank vereinbarte Sicherheitskonzept garantiert, dass
      • keine Transaktionen mit Nachschusspflicht durchgeführt werden,
           • nur die Mitglieder selbst über ihren Depot-Anteil verfügen können und
                • die kontoberechtigten Personen ihre Vollmacht nicht missbrauchen können.
 
Im einzelnen wurden folgende Vereinbarungen getroffen:
 
Die folgenden Transaktionen sind nicht erlaubt:
   • Kauf von Optionsscheinen
   • Warentermingeschäfte
   • Wertpapierkauf auf Kredit
   • Überweisung von Beträgen über 1.000 EURO am Tag
   • Barabhebung am Filial-Schalter
 
Auszahlungen an Mitglieder werden ausschließlich von der Bank selbst ausgeführt:
   • Bankverbindungen der Mitglieder werden bei Aufnahme an die Bank übermittelt
   • Auszahlungsanforderungen werden zusammen mit aktuellem Depotauszug des Mitglieds an die Bank
    übermittelt
   • die Bank überprüft, dass der Auszahlbetrag den Depotanteil nicht übersteigt
   • die Überweisung wird direkt von der Bank ausgeführt
 
Barabhebungen sind nicht möglich
   • keine EC- oder Kunden-Karte für Geldautomaten vorhanden
   • Barabhebungen am Filial-Schalter sind durch EDV gesperrt
 
Einschränkung bei Überweisungen
   • Geschäftsführung darf maximal 1.000 EURO am Tag überweisen
   • größere Beträge werden nach Vorlage der Belege direkt von der Bank überwiesen
   • regelmäßige Kontrolle der Kontoauszüge durch den Kontrollausschuss des ACS
 
Zugangsberechtigung nur für begrenzten Personenkreis
   • obwohl alle Mitglieder Kontoinhaber sind, hat lediglich die Geschäftsführung im Rahmen oben genannter
    Einschränkungen eine Kontovollmacht

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AktienClub Sonneberg: Vermögensaufbau und private Altersvorsorge durch gemeinsames Wertpapiersparen

  

Das Sicherheits-Konzept