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Das mit der depotführenden Bank vereinbarte Sicherheitskonzept garantiert, dass
• keine Transaktionen mit Nachschusspflicht durchgeführt werden,
• nur die Mitglieder selbst über ihren Depot-Anteil verfügen können und
• die kontoberechtigten Personen ihre Vollmacht nicht missbrauchen können. Im einzelnen wurden folgende Vereinbarungen getroffen:
Die folgenden Transaktionen sind nicht erlaubt: • Kauf von Optionsscheinen • Warentermingeschäfte
• Wertpapierkauf auf Kredit • Überweisung von Beträgen über 1.000 EURO am Tag • Barabhebung am Filial-Schalter
Auszahlungen an Mitglieder werden ausschließlich von der Bank selbst ausgeführt: • Bankverbindungen der Mitglieder werden bei Aufnahme an die Bank übermittelt
• Auszahlungsanforderungen werden zusammen mit aktuellem Depotauszug des Mitglieds an die Bank übermittelt
• die Bank überprüft, dass der Auszahlbetrag den Depotanteil nicht übersteigt • die Überweisung wird direkt von der Bank ausgeführt Barabhebungen sind nicht möglich • keine EC- oder Kunden-Karte für Geldautomaten vorhanden
• Barabhebungen am Filial-Schalter sind durch EDV gesperrt Einschränkung bei Überweisungen • Geschäftsführung darf maximal 1.000 EURO am Tag überweisen
• größere Beträge werden nach Vorlage der Belege direkt von der Bank überwiesen • regelmäßige Kontrolle der Kontoauszüge durch den Kontrollausschuss des ACS Zugangsberechtigung nur für begrenzten Personenkreis
• obwohl alle Mitglieder Kontoinhaber sind, hat lediglich die Geschäftsführung im Rahmen oben genannter Einschränkungen eine Kontovollmacht
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